Einen Anspruch auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit besteht hat wer:
- seit acht Jahren in Deutschland gelebt hat (sieben Jahre bei der erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs)
- keine wesentlichen Straftaten begangen hat
- kein Mitglied oder Unterstützer einer extremistischen Organisation, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, ist oder war
- ausreichende Deutschkenntnisse und Kenntnisse zur Rechts- und Gesellschaftsordnung wie auch der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen kann
- keine Sozialleistungen bezogen hat
- bereit ist, die bisherige Staatsangehörigkeit abzugeben
Zu beinahe allen dieser Punkte sind Ausnahmen und Abweichungen möglich.