Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben Sie ein Recht auf Einbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz. Dies geschieht auf Antrag bei der zuständigen Behörde.
Wenn Sie keinen Anspruch auf eine Einbürgerung haben, kann eine Ermessenseinbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz in Betracht kommen (z.B. bei deutschem Ehegatten oder deutschem Lebenspartner).
Auf folgenden Seiten finden Sie in Kürze weiterführende Informationen zur Einbürgerung und dem Einbürgerungstest.
Einbürgerung in Deutschland
- Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung
- Erste Schritte: Beratung in der zuständigen (Ausländer-)Behörde
- Benötigte Unterlagen für eine Einbürgerung
- Aufgabe, Verlust, Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit
- Miteinbürgerung von Familienangehörigen
- Orientierungskurstest
- Fast geschafft – Einbürgerungszusicherung
- Nach der Einbürgerung
- Kosten einer Einbürgerung
Deutscher Einbürgerungstest
- Vorbereitung auf den Einbürgerungstest
- So läuft ein Einbürgerungstest ab
- Prüfstellen für den Einbürgerungstest
- Nachweis der Deutschkenntnisse
- Kritik am Einbürgerungstest
Bundesrepublik Deutschland
- Bundesländer
- Nationalhymne
- Grundgesetz